18.04.2025

Landgericht Frankfurt: 3. Zivilkammer wollte trotz Ablehnungsverfahren verhandeln - Termin nach Intervention abgesagt!
Und: „Rechtsmissbrauch vom Feinsten!“

Das ist ein geradezu unfassbarer Rechtsbruch und wird sich auf das Ablehnungsverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit auswirken. Die RichterInnen der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt, denen ohnehin schon schwere Fehler in mehreren Verfahren (insbesondere die faktische Verweigerung rechtlichen Gehörs) sowie der Inhalt eines Telefonats, in welchem die Kammervorsitzende allen Ernstes die Rücknahme eines Widerspruchs einforderte (und so vor der Beweisaufnahme in der Verhandlung ihre innere, gegenüber dem Anliegen der Partei höchst negative Haltung offenbarte) vorgehalten wurden, ver-meinten allen Ernstes, dass ein vor mehreren Tagen im Verfahren 2-03 o 97/25 eingereichter Ablehnungsantrag keine Wirkung für das zeitlich parallele Verfahren 2-03 o 38/25 mit den selben Beteiligten entfalte und wollten laut Auskunft vom 15.04.2025 allen Ernstes gestern, am 17.04.2025, eine mündliche Verhandlung durchführen.

Echt jetzt? Ja!

Tatsächlich gilt eine Ablehnung eines oder einer Richter(in) oder Kammer in allen Verfahren, in denen der Ablehnende als Kläger oder Beklagter beteiligt ist. So hat dann auch der über das Ablehnungsverfahren entscheidende (Vertretungs-)Richter nach Insistieren des Ablehnenden das getan, was die Kammer von Amts wegen hätte sofort tun müssen: Nämlich den Termin wenige Stunden vorher aufgehoben:

  • Es stellt sich die Frage, ob die originären RichterInnen der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt sich mit dem Ablehnungsverfahren und dessen Folgen weniger gut auskennen als ich, der ich Rechtslaie bin - oder ob das Gericht - gerade weil es befangen ist - seine krude Verfahrensweise beibehalten und im Termin wiederholt alle meine Argumente ohne einen sachlichen Grund zu nennen, „frostig“ (das ist im Hinblick auf die Beteiligten eine „nahe liegende Wortwahl“) zu übergehen, also das Gehör verweigern und das bereits begangene Unrecht „auf Teufel komm raus“ konservieren wollte.
Die Antwort auf diese Frage - ich darf ein „Ja!“ vermuten - sollte bei der Befassung mit dem Ablehnungsantrag mit einfließen. Übrigens ging wohl sogar der Anwalt der Gegenseite richtig davon aus, dass der Termin (eigentlich) abzusagen sei. Jedenfalls hat der (verwundert?) nachgefragt.

Sollte dem Ablehnungsantrag  statt gegeben werden bestehen gute Chancen, dass beide Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt und also nicht erst in einer Berufung beendet werden - und zwar mit einer sehr deutlichen Zurückweisung des Antrags des Antragstellers Skrziepietz sowohl aus sachlichen Gründen als auch wegen Rechtsmissbrauchs und zwar sowohl im Sinne des § 242 BGB als auch 226 BGB.

Denn im Verfahren 2-03 o 38/25 will Skrziepietz unter der - offensichtlich unwahren - Behauptung, ich hätte ihm den Bezug von PKH unterstellt, eine Äußerung verbieten lassen, in der ich ihm allerdings unterstelle, vor Gericht gelogen zu haben. (Grund Zurückweisung aus für tatsächlichen Gründen). Sein Anwalt hatte meine Entgegnungen auf die Abmahnung nicht vollständig an das Gericht gesandt und so für seinen Mandant den Erlass der Verfügung erschlichen, was Rechtsmissbrauch im Sinne des §242 BGB ist. Das er diese entwertend erwähnte spielt keine Rolle, verschlimmert die Sache sogar. Zudem hatte Skrziepietz mehrere Artikel veröffentlicht in denen er seine Schädigungsabsicht durch die Prozesskosten offensichtlich macht:

Bildschirmfoto: Solche Äußerungen begründen den Rechtsmissbrauch (Schikane) nach §226 BGB - was die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt par tout nicht einmal besprechen will. Das ist nur einer der Ablehnungsgründe.

Im Verfahren 2-03 o 97/25 will Skrziepietz mir die Äußerung verbieten lassen, er sei wegen einer bestimmten Straftat - die er zugleich ganz offensichtlich begeht und wegen der auch ein Ermittlungsverfahren läuft - verurteilt. Er lässt dort, gestützt auf einen einfachen Auszug aus dem Strafregister, behaupten, dass er nur wegen einer Straftat der Beleidigung und Bedrohung zu 20 Tagessätzen a 15 Euro wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt worden sei.  Zum einen teilte die Staatsanwaltschaft mir aber mit, dass Skrziepietz wegen mehrerer Straftaten empfindlich verurteilt worden sei, was ich vorgelegt hatte:


Zum anderen würde die geringe Strafe nicht im Strafregisterauszug gelistet, wenn da nicht mehr wäre. Hier kommt also in Frage, dass Skrziepietz entgegen § 168 ZPO (Wahrheitspflicht) bewusst unwahr und unvollständig vorgtragen hat, was ein weiterer Verstoß gegen Treu und Glaube, nämlich ein Erschleichen der Verfügung, also Rechtsmissbrauch  wäre. Dazu kommt obiges, also sein Wunsch mich in die Obdachlosigkeit zu klagen, der die Schädigungsabsicht offenbart, die aber auch aus dem völlig überzogenen, inflationären Streitwert (immerhin ist er ja tatsächlich ein Krimineller, das muss beim Streitwert berücksichtigt werden) gezeigt wurde, was die abgelehnten Richter der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt ebenfalls und grob pflichtwidrig nicht interessiert. Auch nicht, dass diese im Hinblick auf die Vorverurteilungen also belogen wurden.

Eine Analogie: Würden solche „Sorgfalt“ und „Berufstreue“ in einer Autowerkstatt angewandt, dann würde diese die Kunden mit getauschten Zündkerzen, nur laut Rechnung neuem Ölfilter, mit Wasser aufgefüllter Bremshydraulik, den Kotflügeln von vier zufällig gleichzeitig „anwesenden“, ganz anderen Wagen, der vorher schon kaputten Kopfdichtung, „neuen“ luftlosen Reifen mit „glattem Winterprofil“, aber eben auch ohne Motorhaube, Licht und Bremsen, dafür mit einer riesigen Rechnung - auf der steht, dass der Wagen „repariert und verkehrssicher“ sei - vom Hof schicken!

Übrigens hatte Skrziepietz in einem Verfahren vor einem anderen Gericht (AG Hannover, Az. 409 C 10237-24) Ende 2024 unwahr behauptet, er sei „weder angeklagt noch verurteilt“ worden:

Der Antrag des Andreas Skrziepietz wurde wegen örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts zurück gewiesen. Im Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt legte er sodann im März 2025 einen Auszug aus dem Bundeszentralregister vor, laut dem Skrziepietz am 24.05.2024 durch das AG Hannover in einem Strafbefehlsverfahren wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu 20 Tagessätzen verurteilt wurde (Az. 245 Cs 79/24 1151 Js 11304/24).  Rechtskraft trat am, 19.06.2024 ein. 
 
Nach meinem Vortrag, dass Skrziepietz also Ende Dezember 2024 das AG Hannover belogen habe, erklärt der sehr selbst ernannte Diplomjournalist vor dem Gericht in Frankfurt, er habe von der früheren Verurteilung (durch einen Strafbefehl) „nichts gewusst“. Das ist wenig glaubhaft, denn ein solcher Strafbefehl wird zugestellt, vorher gibt es eine Anhörung oder Ladung - und dann wird ja wohl auch nach dem 19.06.2024 vollstreckt worden sein...

Im Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt wird Andreas Manfred Skrziepietz also Einiges zu erklären haben. Das Ermittlungsverfahren wegen zweifachen (Prozess-)betruges und Titelmissbrauchs vor dem AG Hannover läuft. Es wird das wohl noch im Hinblick auf die vorgenannten Sachen des LG FFM Einiges nachzutragen sein.

P.S.

Es fällt auf, dass die 3. Zivilkammer die im Briefkopf als deutlich Einzelanwältin mit teutonisch-typischen Frauenvorname aufgeführte Vertreterin notorisch mit “Sehr geehrte Herren anspricht. „Skrziepietzt“ die ganze 3. Zivilkammer des LG Frankfurt - oder WAS?

(Der „Diplompostel“ Skrziepietz nennt nämlich die Frau Strack-Zimmermann in stumpfblöd-strafbarer Beleidigungsabsicht „Herr Strack-Zimmermann".)

15.04.2025

Andreas Skrziepietz - Oder die unerhörte Schwierigkeit noch dümmeres Zeug vorzutragen

Der höchst großmäulige Prozessverlierer Dr. Andreas Manfred Skrziepietz möchte die von mir beantragten Reisekosten und den Einkommensersatz - der ohnehin bei witzigen 25€/Stunde gedeckelt ist - nicht tragen und hat dem AG Hannover einen „Beweis“ vorgelegt. Aus dem Jahr 2015...

Ich würde ja sagen, das Schreiben (mitsamst dem „Deppen-Apostroph“) ist sehr viel mehr ein „weiterer Beweis“ für (s)einen praecoxial-progredienten geistigen Regressus als das man daraus etwas für das Jahr 2025 herleiten kann. So ähnlich habe ich das auch dem AG Hannover mitgeteilt. Amüsant ist zudem, dass Skrziepietz dem Gericht im selben anmaßenden Ton schreibt wie eben auch öffentlich.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat meiner Anzeige wegen des Vorwurfes des Prozessbetruges (§ 263 StGB) ein anderes Aktenzeichen gegeben als wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Womöglich geht dieser Tatvorwurf zusammen mit dem der Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) (von dem Skrziepietz selbst berichtet) gemäß § 74a Absatz 1 Nr. 2 GVG vor eine Staatsschutzkammer. Dort wird man sich wohl angemessen um ihn kümmern.  Eine Verurteilung des Herrn „Doctor Docmacher“ Andreas Skrziepietz zu wenigen Tagessätzen a 15 Euro (wie im Mai 2024 wegen Beleidigung und Bedrohung) wird es da wohl nicht noch einmal geben.


 


 

10.04.2025

Bild der Woche: Donald Trump, „der Großartige“

Bild: Majestät Buntizität Donald der gar Großartige“ - Rechte: Jörg Reinholz, Kassel
„Ist ja alles so schön bunt hier“:  Zölle erheben, Zölle verschieben. Vielleicht schiebt er es auf „großartige kanadische Drogen aus Kanada, das uns so schlecht behandelt“...

05.04.2025

Vorbestrafter Quaknazi macht einfach weiter - Bald ist er ein selbst ernanntes „Justizopfer“!

 

Bild: Glaubt bloß dieses idiotische Zeug nicht! Natürlich ist der Ausspruch weiterhin strafbar, denn im konkreten Fall lautete die Äußerung schlicht anders.

Der laut niedersächsischer Zentralstelle zur Hassbekämpfung wegen mehrerer Straftaten erheblich vorbestrafte und wohl dümmste Gerichtsbelüger aller Zeiten - der sich demnächst als „Justizopfer“ gerieren wird - schreibt ja immer mal wirres Zeug und seine Absicht, nicht etwa rechtliche Fragen zu erörtern, sondern einfach nur Naziparolen zu verbreiten, ist jedenfalls mir offensichtlich:

Bild: Wenn Idioten auf diesen Quaknazi hören gibt es schon bald noch mehr „Justizopfer“ seiner speziellen Art.
 

Bild: Ein „irrer Hass- und Hetzblogger“ will der „Docmacher“ nicht sein. Die dritte Zivilkammer des LG Frankfurt hat ihm das noch geglaubt - das OLG Frankfurt wird das sicherlich aufheben. Übrigens ist Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. Ich sollte noch erwähnen, dass dieser „Docmacher“ selbst auch nicht als „rechtsextremer“ und „rechtsradikal“ und erst recht nicht als „Lügner“ bezeichnet werden will, aber meine Anwältin dummdreist als „Linksextremistin“ und „Oma gegen das Recht“ verleumdet, weshalb die StA ihm wohl bald per Anhörungsformular fragen wird, ob er einen Strafbefehl akzeptiert. Auch das OLG Frankfurt wird sich auch damit befassen und, da bin ich mir sicher, den Grobquatsch der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt aufheben.

Bild: Die Aufhebung wird wohl auch wegen Rechtsmissbrauchs erfolgen Denn „der dümmste Docmacher aller Zeiten“ verleumdet eine SPD-Politikerin öffentlich als „Linksextremistin“ und wird wohl behaupten, das sei „Kritik“, gar eine „zulässige Meinungsäußerung“ - will aber selbst nicht als „rechtsradikaler“ bezeichnet werden. So macht man sich - als „Heul- und Quaknazi“ -  selbst zum „Justizopfer“.

 

Bild: Eigentlich muss man geradezu „scheiße-blöd“ sein um die eigene Äußerung mit der Suchfunktion des eigenen Blogs nicht zu finden. Aber selbst wenn man das nicht sein will hilft es sicherlich dabei, zu hetzen.

Der „Docmacher“  hat (Bildschirmfoto oben) behauptet, es wäre eine Lüge zu behaupten, dass Pirincci wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Das wurde der aber - und zwar mehrfach und rechtskräftig!

  1. am 25. September 2017 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro durch das AG Dresden
  2. am 14. März 2017 durch das Amtsgericht Bonn wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 170 Tagessätzen à 30 Euro

Bild: Wie das Oberlandesgericht darauf reagieren wird, dass der „Docmacher“ andere wahlfrei als „Faschisten“ bezeichnet - aber selbst als „Demokrat“ gelten will, der nur „kritisiere“ kann ich vorhersehen - er wohl nicht. Mit der eigenen Wortwahl „Insasse“ ist er aber nahe dran.

Einladung: Prozesse sind öffentlich.

Womöglich entsenden übrigens just die „Faschisten von der FR“ einen Prozessbeobachter zum Termin am 28.08.2025 um 12:30 zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Zeil 42, Raum 107) und bringen gleich die Äußerungen mit, wegen denen der Nutzer „a. skrziepietz“ in deren Forum gesperrt wurde - was dann der Anlass zu obiger Hetze war. Das könnte dem „Docmacher“ helfen, endlich „richtig berühmt“ zu werden, was auch das wahre Ansinnen hinter den Straftaten - die er definitiv in erstaunlicher Zahl begeht - sein dürfte. 

Was das Oberlandesgericht sodann zu dieser krassen Unverschämtheit sagt ...

Bild: Multibel unwahre Versicherung an Eides statt.

 ... wird sich zeigen. Auch weil ihm nunmehr 6 Monate bis 5 Jahre Haft drohen (§ 90 StGB):

Bild: Als „Durchgeknallte“ bezeichnet der „Docmacher“ die „Niedersächsische Zentralstelle zur Hassbekämpfung im Internet“, welche bei der StA Göttingen angesiedelt ist. 

Ich hab denen sein Nachtatverhalten präsentiert. Dazu gehört auch, dass er sich wie folgt äußert:

Bild: So sucht der bereits vorbestrafte „Docmacher“ nach „Freunden“ - und wundert sich, wenn er Angebote erhält, ihn in die Klapsmühle zu fahren.

Sicher freut er sich noch darüber, dass seine „schöne Beleidigung“ bei den Göttinger Staatsanwälten angekommen ist. Vor (nach) Gericht wird er über seine eigene, straferschwerende Dummheit wohl weinen - und das „Justizopfer“ spielen, dessen Meinungsfreiheit - die der Volksverhetzer jedoch mir (weil ich einer der von ihm als „linksgrün versifft“ verhetzten bin) freilich nicht zubilligt - mit Füßen getreten werde:


P.S. Der selbsternannte Docmacher glaubt allen Ernstes, er habe die Verfahren „gewonnen“. Ich sehe das ganz anders: Spätestens im September 2025 wird dieses, jetzt noch großmäulige „Justizopfer“ bitterlich weinen.

03.04.2025

Bild der Woche: Elon Musk

 

Vor Wut grün angelaufener Staatstreich-Käsekopp, der erfolglos versucht hat, für 200 Millionen Dollar eine Wahl in Wisconsin zu kaufen, gerne mal den Hitlergruß zeigt und ganz sicher behauptet, ein Demokrat zu sein.

Elon Musk also.

Verfassungsschutz warnt vor (potentiellen) Agenten Russlands - ein Fall

Fakt ist, dass Russland bereits sei Jahren einen verdeckten Krieg gegen Europa führt und sich hierbei auf eine ganze Reihe von Akteuren stützt. Offensichtlich ist das bei den Russenfreunden in der AfD. Insbesondere solchen, die sich in Prag Geld oder via Schweiz vom russischen Geheimdienst abholten. Der Verfassungsschutz beschreibt, auf welche Personenkreise sich Russland hierbei stützt:

„Das können beispielsweise Personen im politischen Raum sein, die sich für eine fremde Macht einspannen lassen und in deren Interesse handeln. Das können Innentäter sein; Personen mit besonderen Zugängen, die als Zuträger für sensible Informationen fungieren, oder die ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen könnten. Das können eher am Rande der Gesellschaft Stehende sein, die sich als Helfer eines fremden Nachrichtendienstes für Sabotage, Desinformation oder Propaganda kaufen lassen. Die Motivation kann dabei von dem Wunsch nach finanziellen oder anderweitigen Zuwendungen bis hin zu persönlichen politischen Überzeugungen reichen.“

Was fehlt sind „durchgeknallte Irre“. Also Personen, die, weil sie sowas sind, darin versagt haben, eine ihre formellen Qualifikation auch nur halbwegs entsprechende Laufbahn einzuschlagen, mit 57 ganz am Rande der Gesellschaft angekommen sind - aber zwanghaft nach Bedeutung, Erfolg und Ansehen suchen. Und als Folge des Versagens die eigene Rolle zu überhöhen versuchen, in dem sie verbal wild auf andere - erfolgreichere - „eintreten“,  in ihrer Schädigungsabsicht auf besonders üble Weise das Recht missbrauchen dabei auch vor eindeutig strafbaren Handlungen nicht zurückschrecken.

Bildschirmfoto: Beweis für „geistiges Durchknallen“ eines solchen (Andreas Skrziepietz, Hannover)

Solche Verbalterroristen hassen auch den Staat und die Demokratie. Nicht wahr, Herr „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover?

Man sollte darauf achten, dass solche - übrigens auch sonst „sozial völlig inkompatiblen“ -  Personen keineswegs in die Lage versetzt werden, ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen zu können. Das gilt auch in der Privatwirtschaft

Übrigens auch im Eigeninteresse: Man kann ja ahnen, wie sich solche, von niedriger Schädigungsabsicht getriebene, im Falle eines Konfliktes mit Vorgesetzten verhalten.